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Ist die Nutzung des OOONO CO-DRIVER NO1 legal?

Ist die Nutzung des OOONO CO-DRIVER NO1 legal?

Die Nutzung des OOONO CO-DRIVER NO1 ist sicherer als die alleinige Nutzung von Apps, die vor Gefahren warnen, da die akustische und optische Warnung während der Fahrt besser wahrgenommen werden kann. So hast du die Straße immer im Blick. Um eine Gefahr zu melden oder zu bestätigen, musst du nur den Knopf an deinem OOONO CO-DRIVER NO1 drücken.

Der OOONO CO-DRIVER NO1 funktioniert in über 50 Ländern, aber nicht alle diese Länder haben die gleichen gesetzlichen Regelungen zur Nutzung des OOONO CO-DRIVER NO1. Informiere dich daher immer über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem du deinen OOONO CO-DRIVER NO1 nutzen möchtest.

Rechtslage in Österreich

GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als "Ankündigungsfunktion" sind in Österreich erlaubt, da der OOONO CO-DRIVER NO1 nicht in technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung eingreift. 

Rechtslage in der Schweiz und Deutschland

Alle Geräte, die vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen warnen, sind verboten. Darunter fallen alle GPS-Navigationsgeräte, die eine Radar-Warn-POI aktiviert haben - also beispielsweise Navigationssysteme und entsprechend ausgestattete Mobiltelefone.

Die Rechtslage in einigen europäischen Ländern

Erlaubt  sind GPS-Navigationsgeräte mit POI-Radarwarnern derzeit in Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Italien, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, Spanien und in Ungarn.  Unsicher präsentiert sich die Rechtslage in Tschechien und Bulgarien: Im Zweifelsfall sollte man aber immer von einem Verbot ausgehen.

Verboten ist die Verwendung der Geräte außerdem in Bosnien-Herzegowina, Frankreich, Irland, Mazedonien, Slowakei, Weißrussland und Zypern.

Quelle: ÖAMTC

Stand Mai 2023